Zulassung

Seit 2009 dürfen Segways in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie unterliegen damit der allgemeinen Straßenverkehrsordnung (StVO) und erhielten eine eigene Fahrzeugklasse, die “elektronische Mobilitätshilfe”, kurz eMo genannt. eMos dürfen Radwege, Bürgersteige, Neben- und Hauptverkehrsstrassen nutzen. Bundesstraßen oder Autobahnen sind für Segways tabu.

Vorraussetzungen

Für das Fahren eines Segways auf Deutschlands Strassen benötigt man:

  • verkehrssichere Ausstattung
    (Klingel, Vorder- und Rücklicht, Reflektoren)
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
    (Moped-Kennzeichen)
  • Betriebserlaubnis/TÜV
    (Abnahme-Gutachten vom TÜV mit Betriebserlaubnissiegel)
  • Führerschein
    (der Fahrer muss mindestens im Besitz eines Mofa-Führerschein sein) Wir helfen Ihnen gerne bei allen Details. Bei uns können Sie Segways auch komplett mit Zulassung erwerben